Kooperation Schule-Verein
Seit 2002 fördert das Land Baden-Württemberg musikalische Dauerkooperationen als andauernde Partnerschaften zwischen Schulen und ortsansässigen Vereinen.
Voraussetzungen sind:
- zwei Partner bestehend aus Schule und Verein
- der Wille beider Seiten, sich ein gemeinsames musikalisches Projekt vorzunehmen, welches realisierbar und an den Gegebenheiten orientiert sein soll
- die Zielsetzung eine dauerhafte Partnerschaft zu entwickeln