Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ab dem Schuljahr 2026/2027 entsteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Für Vereine der Amateurmusik eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, sich als verlässliche außerschulische Partner in der Bildungslandschaft zu positionieren.
In Kooperation mit den öffentlichen Musikschulen gemeinsame Konzepte entwickelt, um musikalische Bildungsangebote bedarfsgerecht in den Ganztag zu integrieren. Die Vereine der Amateurmusik und die öffentlichen Musikschulen sind bereit, sich dieser Aufgabe gemeinsam zu stellen und mit guten anspruchserfüllenden Angeboten am Ganztag mitzuwirken. Zur Positionierung wurde eine gemeinsame Broschüre entwickelt, die skizziert eine Konzeption wie diese Zielsetzungen im Ganztag bedarfsgerecht umgesetzt werden können. Mit ihrem Vorschlag wollen beide Verbände einen konstruktiven Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes leisten und gleichzeitig die dafür notwendigen ordnungs- und finanzpolitischen Voraussetzungen sichtbar machen.
Der Landesmusikverband hat für alle Vereine seiner Mitgliedsverbände der Amateurmusik im Herbst 2024 FAQs entwickelt. Diese richtet sich an die Mitgliedsvereine der Amateurmusik und bietet kompakte Informationen zur praktischen Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Baden-Württemberg.