Diese Website verwendet Cookies zur Analyse und Verbesserung der Nutzererfahrung. Durch Klicken auf „Zustimmen“ erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Sie haben die Möglichkeit, die Verwendung von Cookies abzulehnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

Formular Icon
Kontakt Icon

Landesmusikverband
Baden-Württemberg

Im Musikzentrum
Baden-Württemberg

Eisenbahnstraße 59
73207 Plochingen

07153-928-1651

info@landesmusikverband-bw.de

info@landesmusikjugend-bw.de

LMV-Mitgliederversammlung 2024

Am 15. Mai 2024 um 15 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung des Landesmusikverband Baden-Württemberg e. V. im Weberzunfthaus in Wangen im Allgäu statt.

Das Weberzunfthaus befindet sich an der schönen Stadtmauer gelegen im Zunftwinkel 2, 88239 Wangen im Allgäu. Weitere Informationen zur Anreise finden Sie hier.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und die Meldung der Delegierten Ihres Verbands bis 8. Mai 2024.  

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

    1. Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 24.05.2023
    4. Grußworte
    5. Bericht des Präsidenten
    6. Bericht des Schatzmeisters zum Jahresabschluss 2023
    7. Bericht der Kassenprüfer
    8. Bericht der Landesmusikjugend
    9. Aussprache zu den Berichten
    10. Genehmigung des Jahresabschlusses 2023
    11. Entlastung des Präsidiums und des Schatzmeisters
    12. Beschluss zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    13. Abstimmung über den Haushaltsvoranschlag 2024
    14. Beschluss zur Satzungsänderung gem. Synopse
    15. Anträge (§ 5, Ziff. 4e der Satzung)
    16. Verschiedenes

Bitte beachten Sie vorab folgende Regelung zur Teilnahme und Benennung von Delegierten nach § 5, Abs. 3 der Satzung:

Die Mitgliedsverbände üben ihre Rechte in der Mitgliederversammlung durch Delegierte aus. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jeder Mitgliedsverband kann in die Mitgliederversammlung mindestens zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden. Zusätzliche Stimmberechtigte können die Mitgliedsverbände entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder wie folgt entsenden:
Bei mehr als 10.000 aktiven Mitgliedern: ein weiterer Stimmberechtigter
Bei mehr als 20.000 aktiven Mitgliedern: zwei weitere Stimmberechtigte
Ab 50.000 aktiven Mitgliedern: drei weitere Stimmberechtigte

Die Mitglieder des Präsidiums sind stimmberechtigt.

Anmeldungstest Ensembles Landes-Musik-Festival 2025


Anmeldungstest Helfer Landes-Musik-Festival 2025